Rechtsprechung
   VG Meiningen, 17.12.2002 - 6 D 60018/02.Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25455
VG Meiningen, 17.12.2002 - 6 D 60018/02.Me (https://dejure.org/2002,25455)
VG Meiningen, Entscheidung vom 17.12.2002 - 6 D 60018/02.Me (https://dejure.org/2002,25455)
VG Meiningen, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 6 D 60018/02.Me (https://dejure.org/2002,25455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,25455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürDG § 42 Abs 1; ThürDG § 42 Abs 5; ThürDG § 43 Abs 1; ThürDG § 43 Abs 4; ThürDG § 38; GG Art 46 Abs 1; GG Art 46 Abs 4; ThürAbgG § 34; ThürAbgG § 33
    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren; Beamter; Dienstenthebung; vorläufige; Aussetzung; Bundestagsabgeordneter; Immunität; Haushaltsrechtsverstöße; Reisekostenabrechnung; Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung eines Disziplinarverfahrens; Wahl des Kommunalwahlbeamten zum Bundestagsabgeordneten; Immunität eines Beamten; Grundlage des rechtlichen Gehörs; Einbehaltung von Dienstbezügen; Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes; Anordnung der vorläufigen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84

    Frank Schwalba-Hoth

    Auszug aus VG Meiningen, 17.12.2002 - 6 D 60018/02
    Ebenso ist ein Disziplinarverfahren kein "Strafverfahren" im Sinne des Art. 46 Abs. 2 GG; eine Disziplinarmaßnahme ist auch keine "Strafe" im Sinne dieser Vorschriften (BVerwGE 83, 1 ff. m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Im Gegensatz zum Strafrecht ist das Disziplinarrecht mithin vergeltungsfreies Maßnahmerecht (vgl. zum Vorstehenden: BVerwGE 83, 1 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Meiningen, 17.12.2002 - 6 D 60018/02
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 42 Abs. 5 ThürDG sind entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zu Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG anzunehmen, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfGE 94, 166 ff).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 13.08.2018 - RDG 1/17

    AfD-Abgeordneter Thomas Seitz: Entfernung eines Staatsanwalts aus dem

    Nach der weiterhin geltenden Rechtsprechung (BVerfGE 83, 1 [richtig: BVerwGE 83, 1 - d. Red.] sowie VG Meiningen, Az. 6 D 60018/12 ME [richtig: 6 D 60018/02.Me - d. Red.] ) steht die Immunität nach Artikel 46 Abs. 2 und 4 GG einer Fortführung des Disziplinarverfahrens jedoch nicht entgegen.
  • VG Meiningen, 09.06.2008 - 6 D 60012/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Dienstvergehen bei fehlerhafter

    Diese Anordnungen setzte die Kammer für Disziplinarsachen des Verwaltungsgerichts Meiningen mit Beschluss vom 17.12.2002 auf Antrag des Beklagten aus (Az.: 6 D 60018/02.Me).

    Dem Gericht liegen die Gerichtsakte des Verfahrens des vorläufigen Rechtschutzes - 6 D 60018/02.Me-, die Personalakte (1 Heftung), die Rechnungsprüfungsakte B (2 Aktenordner), die disziplinarische Ermittlungsakte (3 Aktenordner) sowie die Strafakte der Staatsanwaltschaft G - 140 Js 19016/03 - (1 Band) vor.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht